Pfeffer- / Abwehrspray
Unser Qualitäts-Pfefferspray TW1000 wird seid Jahren von Polizei und Behörden eingesetzt. Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Tierabwehr, also z.B. gegen angreifende Hunde verwendet werden. Bei Angriff und Überfall darf man sich allerdings mit allen der Situation gebotenen Mitteln verteidigen (Notwehr-Paragraph). Insbesondere wirkt Pfefferspray vor allen Dingen auch bei Personen, die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen.Es gibt folgende Varitionen von Pfefferspray:
- Nebelspray = breiter Strahl (bewegliche Ziele können leichter getroffen werden)
- Flüssigstrahl = zielgenau (weniger windempfindlich, man selbst wird nicht getroffen)
Pfefferspray fällt in Deutschland nicht unter das Waffengesetz und ist somit frei verkäuflich.
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